KFZ-Sachverständiger  (v.BVSK Akademie ausgebildet und geprüft)

Unfallhotline:  +49(0)170 52 38 527

Was tun wenn's gekracht hat?

- Ruhe bewahren. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen.

- Überlassen Sie nichts dem Zufall (oder der gegnerischen Versicherung...)

- Lassen Sie sich unabhängig beraten

Unverschuldeter Unfall? 

Sie haben Anrecht auf ein qualifiziertes Schaden- und Beweissicherungs- Gutachten von Ihrem freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen

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Eine Beratung ist in Ihrem Sinne und kostenlos und unverbindlich

Ich helfe Ihnen...

Um all Ihre Ersatzansprüche rund um den Fahrzeugschaden und die daraus entstehenden Kosten geltend zu machen, benötigen Sie ein Kfz-Schadengutachten, bestenfalls von Ihrem freien und unabhängigen Sachverständigen.

Unfallgutachten

Zum Zwecke der Beweissicherung und um den entstandenen Schaden eindeutig beziffern zu können erstellen wir Ihnen Im Falle eines Unfalls ein vollumfängliches Gutachten zur Durchsetzung Ihrer schadenbedingten Forderungen.

Im Fall eines Bagatellschadens besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Kurzgutachten zu erstellen, das ebenfalls von den Versicherungen anerkannt wird.

In jedem Fall aber wird Ihnen ein Gutachten erstellt, das korrekt, unabhängig und neutral den entstandenen Schaden und den aktuellen sowie den vorigen Fahrzeugwert dokumentiert.

Versicherungen sparen durch die sogenannte "Schadenssteuerung" eine Menge Geld, indem sie Ihnen anbieten,  Begutachtung, Regulierung, Reparatur, Verbringung usw. für Sie zu übernehmen. Im Haftpflichtfall ist es aber IHRE Entscheidung. Kosten entstehen Ihnen nicht.

Telefonkontakt

Qualität

Von der namhaften BVSK Akademie awg ausgebildeter Sachverständiger für Schaden und Bewertung.

Erfahrener Karosserie- und Fahrzeugbaumeister.

Wir arbeiten mit neuester Software und modernsten Hilfsmitteln zuverlässig und neutral.

Mit diesem Gutachten können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich auf Grundlage des Schaden- gutachtens den Geldbetrag auszahlen lassen.

Wir ermitteln ggf. Wertminderungen und sagen Ihnen, welche Nutzungsausfallentschädigung Ihnen zusteht, wenn Sie sich keinen Mietwagen nehmen möchten.

Beratung

Bei uns stehen Sie als Kunde im Mittelpunkt.

Wir setzen Sie über die Möglichkeiten der Schadensabwicklung im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit in Kenntnis. Damit Sie gut informiert entscheiden können.

Im Haftpflichtfall sind Sie "Herr des Verfahrens" und können selbst bestimmen, ob Sie sich unabhängig beraten lassen möchten, oder sich der "Schadenssteuerung" der Versicherungen auszuliefern.

Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht, damit Sie gegenüber der Versicherung auf Augenhöhe verhandeln können.

Auch das ist im Haftpflichtfall natürlich für Sie kostenlos.

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