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Ratgeber

FAQ

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Wissen rund um Unfall, Gutachten und Fahrzeugbewertung

Viele Fahrzeughalter fragen sich, wer die Kosten für ein Gutachten übernimmt.

Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, wer für den Schaden verantwortlich ist. Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

Sie sind unverschuldet Beteiligter eines  Verkehrsunfalls.

Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung  bezahlt die gesamte Rechnung (§249 BGB) vom Schaden am Fahrzeug über dessen Ermittlung (Gutachten), Kosten für Rechtsbeistand, ggf. Kranken- oder Heilkosten... also ALLE Kosten, die durch den Unfall enstanden sind.

In diesem Fall sind Sie Herr im Sinne von Bestimmer des Verfahrens. Sie bestimmen den Sachverständigen Ihres Vertrauens (also wahrscheinlich nicht den der gegnerischen Versicherung) und entscheiden ob und in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird und wer Ihr Rechtsbeistand sein soll.

Sie sind mitschuld oder der Verursacher ist nicht zweifelsfrei zu ermitteln:

Wenn das Gericht eine Haftungsquote feststellt, zahlen die Beteiligten jeweils den Schaden des Anderen in der Höhe dieser Quote (50/50 oder 70/30 usw.)  (Beide Haftpflichtversicherungen werden belastet und steigen im Schadenfreiheitsrabatt). Das gilt für alle Kosten, also auch für das Gutachten, Rechtsanwalt usw...

In diesem besonderen Fall gibt es die interessante Regelung des "Quotenvorrechts": Sollten Sie bei einer Teilschuld die auf Sie anfallenden Kosten von ihrer Vollkaskoversicherung übernehmen lassen, kann Ihnen der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleiben.

 

Sie sind es selbst gewesen (Unachtsamkeit, Wildschaden, Diebstahl, Brand, Vandalismus ohne den oder die Täter dingfest zu haben).

Dann ist Ihr Ansprechpartner IHRE eigene Versicherung, wenn eine besteht. (Vollkasko oder Teilkasko). Ihre Versicherung bestellt und bezahlt den Sachverständigen und das Gutachten und reguliert Ihren Schaden im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB), und des Vertrages, den Sie mit Ihrer Versicherung ausgehandelt haben!

  • Welche Möglichkeiten Geschädigte haben

Im Fall eines unverschuldeten Unfalls ist es unbedingt ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen als Gutachter Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Gerne versuchen die Versicherungen Ihnen anzubieten, ihre eigenen Sachverständigen zu schicken und versprechen damit alle möglichen Sachen...

Grundsätzlich ist es IHR Recht, Ihren Sachverständigen selbst zu bestimmen. Der ist im besten Fall nicht weisungsgebunden und unabhängig und begutachtet den Schaden an Ihrem Fahrzeug neutral und korrekt. Und im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit kann er Ihnen Hilfestellung bei der Abwicklung oder ggf. bei der Auswahl eines Rechtsbeistands geben.

Ein Gutachten dokumentiert rechtssicher den Umfang und die Höhe Ihres Schadens und dient als Grundlage für die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegen den Verursacher!

Ohne Ihren Schaden eindeutig beziffert zu haben, kann keine Regulierung erfolgen.

Nicht jeder Schaden benötigt ein Gutachten. (Siehe Bagatellschadengrenze).

Bei größeren Schäden oder unklarer Schadenshöhe ist eine professionelle Begutachtung jedoch unvermeidlich.

Wir erklären:

  • Wann ein Kostenvoranschlag ausreicht

Bei einem sogenannten Bagatellschaden ist normalerweise kein Gutachten vonnöten. Hier würde theoretisch ein Kostenvoranschlag ausreichen, den oft Werkstätten gegen eine kleine Gebühr ausfertigen. Nicht jeder Schaden ist auf den ersten Blick erkennbar. Auch kleine äußere Schäden können aufwendige Reparaturen verursachen. Manchmal sind allerdings Sachverhalte wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch versteckte Schäden nicht berücksichtigt. Die Brücke baut der Sachverständige hier mittels eines Kurzgutachtens, das mehr wichtige Dinge berücksichtigt als ein KVA, aber nicht so umfangreich und nicht so aufwändig wie ein komplettes Gutachten ist. 

Die Bagatellschadengrenze liegt aktuell noch bei ca. 1000,00 EUR, wird allerdings gerade diskutiert. Wir bleiben aktuell.

  • Wann ein Unfallgutachten notwendig ist
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  • Es dient als Grundlage der Schadenbemessung und ist vor Gericht sowie außergerichtlich unausweichlicher Bestandteil der Verhandlung.
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  • ...wie oben bereits ausgeführt, ist es oft ratsam, anstatt eines oberflächlichen Kostenvoranschlag lieber ein ausführliches Gutachten anfertigen zu lassen. Bei jungen Fahrzeugen spielt oft die Wertminderung eine Rolle, während umgekehrt bei älteren Autos die Totalschadengrenze ein Problem darstellen kann. Beides sind sensible Bereiche, bei denen ein Sachverständiger unbedingt genau hinsehen muss.

  • Welche Schäden häufig unterschätzt werden.
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  • Vermeintlich geringe Schäden wie Parkplatzrempler oder Auffahrsituationen sind oft tückisch: oft verbergen sich unter einer kaum beschädigten Stoßstange weitere Verformungen und Beschädigungen, die trotz ihrer Geringfügigkeit Schäden darstellen und behoben werden müssen.

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall können und sollten Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Iherer Wahl beauftragen.

Schließlich haben Sie in diesem Fall alles Recht auf Ihrer Seite. Sie bestimmen Ihren Gutachter, Ihre Werkstatt und ggf. Ihren Rechtsanwalt.

Bie Begutachtung kann normalerweise innerhalb von ein paar Tagen erfolgen.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Schadenumfang ab.

Bei umfangreicheren Recherchen kann ein Gutachten auch mal einige Zeit in Anspruch nehmen, aber in aller Regel ist das innerhalb von ein paar Tagen fertiggestellt. 

CG Unfallgutachten unterstützt Fahrzeughalter im Westerwald unter anderem in:

  • Altenkirchen
  • Neuwied
  • Hachenburg
  • Dierdorf
  • Puderbach
  • Horhausen
  • Wissen
  • Betzdorf
  • Montabaur
  • Koblenz und Umgebung

Clemens Gunske – KFZ-Sachverständiger  (v.BVSK Akademie ausgebildet und geprüft)

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